Suchen Hilfe
Axel Fuith

Tiroler Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

7. Aufl. 2019

Print-ISBN: 978-3-7073-4132-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Axel Fuith - Tiroler Grundverkehrsgesetz

§ 35 Feststellungsklage bei Schein- oder Umgehungsgeschäften

EB zu Nov. 2012 durch Tiroler Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz (zu §§ 35, 36 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 4)

Aufgrund der Abschaffung der Funktion des Landesgrundverkehrsreferenten soll künftig die Grundverkehrsbehörde dessen Aufgaben im Zusammenhang mit der Feststellungsklage bei Schein- oder Umgehungsgeschäften übernehmen. Der § 35 wird daher neu gefasst, wobei insbesondere die im Abs. 1 vorgesehene Klage auf Feststellung, dass ein Rechtsgeschäft nichtig ist, künftig von der Grundverkehrsbehörde namens des Landes Tirol erhoben wird (vgl. die §§ 11 Abs. 4 und 14 Abs. 4). Auch die übrigen Änderungen stehen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Funktion des Landesgrundverkehrsreferenten.

Kommentar

Kommentar zur Fassung vor der Novelle durch das Tiroler Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz

Diese Bestimmung setzt Artikel 18 der genannten Artikel-15a-B-VG-Vereinbarung um, wonach die landesgesetzlich bestimmte Behörde bei dem nach § 81 der Jurisdiktionsnorm zuständigen Gericht Klage auf Feststellung erheben kann, dass ein Rechtsgeschäft nichtig ist, vor allem weil es ein Schein- oder Umgehungsgeschäft ist.

§ 35 ist keine materielle Bestimmung,...

Tiroler Grundverkehrsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden