Axel Fuith

Tiroler Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

7. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4132-4

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Axel Fuith - Tiroler Grundverkehrsgesetz

§ 23 Anzeigepflicht

Axel Fuith

EB zu Nov. 2016

Die hier vorgeschlagenen Änderungen ergeben sich einerseits aus den Neuerungen im Bereich der bebauten Baugrundstücke und der Aufhebung der bisher vorgesehenen freizeitwohnsitzrechtlichen Regelungen. Im § 24 Abs. 2 werden (auf Antrag oder von Amts wegen einzuleitende) Feststellungsverfahren vorgesehen, die sich auf die nunmehr besondere Bedeutung aufweisende Abgrenzung von unbebauten und bebauten Baugrundstücken (untereinander oder in Abgrenzung zu land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken) beziehen.

Andererseits erfolgt auch eine Anpassung von § 23 Abs. 2 (Neufassung der lit. a sowie Anfügung eines dritten Satzes) dahingehend, dass die Urkunde über das Rechtsgeschäft nur mehr dann im Original vorgelegt werden muss, wenn die Grundverkehrsbehörde dies ausdrücklich verlangt. Letzteres wird nur in besonderen Ausnahmefällen erforderlich sein; im Regelfall wird deren elektronische Übermittlung oder die Vorlage einer Abschrift ausreichen.

Kommentar

Zu § 23 Abs. 2 lit. b: Nachweis über die Staatsbürgerschaft des Rechtserwerbers

Offenbar will der Gesetzgeber damit ausdrücken, dass auch der Pass oder eine sonstige Identitätsurkunde, aus der sich die Staatsbü...

Tiroler Grundverkehrsgesetz

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