Axel Fuith
Tiroler Grundverkehrsgesetz
Kurzkommentar
5. Aufl. 2013
ISBN: 978-3-7073-2444-0
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Axel Fuith - Tiroler Grundverkehrsgesetz
§ 37 Bewilligungen nach anderen Landesgesetzen
Kommentar
Damit steht fest, dass bei Errichtung von baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, für die Wirksamkeit einer Baubewilligung keine grundverkehrsbehördliche Behandlung erforderlich ist.