Tiroler Grundverkehrsgesetz
5. Aufl. 2013
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4. Kapitel S. 25Die Entwicklung der Judikatur der Höchstgerichte
Chronologisch sei kurz die höchstgerichtliche Judikatur – somit die Judikatur von Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Oberstem Gerichtshof – zum „grünen Grundverkehr“ zusammengefasst:
Im Anlassfall Konle, der durch den entschieden wurde (Rs. C-302/97 Klaus Konle gegen Republik Österreich), hatte das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien ein Ersuchen auf Vorabentscheidung insbesondere zur Zulässigkeit der Genehmigungspflicht im Bereich des Baulandgrundstücksverkehrs im Verhältnis zur Kapitalverkehrsfreiheit an den Europäischen Gerichtshof gestellt. In diesem Verfahren hat der Gerichtshof festgestellt, dass durch die diesbezüglichen diskriminierenden Bestimmungen des TirGVG die Grundrechte des EU-Rechtes, nämlich insbesondere die Kapitalverkehrsfreiheit, verletzt wurden. Ein Genehmigungsverfahren vor Eintragung in das Grundbuch wurde als nicht europarechtskonform angesehen.
Bemerkenswert ist, dass der Verwaltungsgerichtshof in der Sache Konle eine Anwendung von Europarecht überhaupt nicht vornahm, sondern Europarecht in dieser Sache negierte. Europarechtliche Anknüpfungspun...