Axel Fuith

Tiroler Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2444-0

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Axel Fuith - Tiroler Grundverkehrsgesetz

§ 31 Zivilrechtliche Wirkung der Verkehrsbeschränkung

Axel Fuith

EB zu Nov 2009

Durch diese Änderung soll die kürzlich erfolgte Änderung des Art. 2 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken (siehe LGBl. Nr. 33/2009, BGBl. I Nr. 43/2009) im TGVG umgesetzt werden.

Der genannte Art. 2 Abs. 2 sah bisher – ebenso wie der bisherige § 31 Abs. 2 TGVG – vor, dass ein Rechtsgeschäft dann unwirksam wird, wenn nicht binnen zwei Jahren nach Ablauf der dafür bestimmten Frist das Ansuchen um die verwaltungsbehördliche Genehmigung, die Anzeige des Rechtsvorgangs bei der Behörde beziehungsweise die erforderliche Erklärung nachgeholt wird. Nunmehr soll die Rechtsunwirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht mehr an den bloßen Ablauf von zwei Jahren anknüpfen. Vielmehr soll das Rechtsgeschäft dann rechtsunwirksam werden, wenn eine von der Grundverkehrsbehörde gesetzte Frist zur Nachholung der versäumten Handlung ungenützt verstreicht.

Dieser Änderungsbedarf beruht auf der Entscheidung in der Rechtssache C-213/04, in welcher der Europäische Gerichtshof ausgesprochen hat, dass Art. 56 Abs. 1 EG der Anwendung einer nationalen...

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