Tiroler Grundverkehrsgesetz
5. Aufl. 2013
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§ 28 Landes-Grundverkehrskommission
Kommentar
Diese Bestimmung wurde durch die Novelle 2009 aufgehoben; damit wurde meiner seit vielen Jahren aufgestellten Forderung, die Agenden der Landes-Grundverkehrskommission dem UVS zuzuweisen, entsprochen. Auch meiner weiteren Forderung, im grünen Grundverkehr die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes gegen die Entscheidung 2. Instanz zuzulassen, wurde entsprochen. Damit erfolgt ebenso die von mir geforderte Entlastung des Verfassungsgerichtshofes, da auch im Bereich des grünen Grundverkehrs der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden kann.