Tiroler Grundverkehrsgesetz
5. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 25a Bestätigung über Ausnahmen von der Erklärungspflicht, Bestätigung der Anzeige
Kommentar
Dieses Erklärungsverfahren im Bereich von Baugrundstücken wurde auf Grund des EuGH-Urteils in Sachen Konle (Celex 61997J0302) eingeführt.
Anders als in Tirol wurden auf Grund dieses Urteils, das einen Tiroler Grundverkehrsfall betraf, im Bundesland Salzburg folgerichtig der Baulandgrundstücksverkehr und auch der Amtsbeauftragte, der dem Landesgrundverkehrsreferenten entspricht, abgeschafft und vollzieht das Grundbuchsgericht die Raumordnung in diesem Bereich, was eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung bedeutet.
EB zu Nov 2012 durch Tiroler Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz
(zu § 25a)
In diesen Fällen ist der Bescheid nach Abs. 1 der Gemeinde und der Landwirtschaftskammer zuzustellen, die dagegen Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat (ab Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht) erheben können.
Auch die Ausstellung der Bestätigung nach Abs. 1 hat m.E. in Bescheidform zu erfolgen, weil hier ein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Jedenfalls wäre diese Bestimmung verfassungswidrig, könnte man ihr entnehmen, dass keine bescheidmäßige Erledigung erfolgt. Gerade bei Grundstü...