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Axel Fuith

Tiroler Grundverkehrsgesetz

Kurzkommentar

5. Aufl. 2013

Print-ISBN: 978-3-7073-2444-0

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Axel Fuith - Tiroler Grundverkehrsgesetz

§ 16 Einantwortung, Verbücherung

Kommentar

Der Erbe kann nach Abs. 1 lit. b auch noch nach Verweigerung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung verfügen, das heißt das Grundstück veräußern.

Abs. 3 über den Beginn des Fristenlaufes wurde angepasst.

Tiroler Grundverkehrsgesetz

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