Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

5. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3042-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 1 Geltungsbereich

Christoph Wiesinger

Übersicht


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I.
Gesetzliche Grundlagen
14
II.
Räumlicher Geltungsbereich
A.
Entsendung von Österreich ins Ausland
58
B.
Entsendung vom Ausland nach Österreich
9, 10
III.
Persönlicher Geltungsbereich
A.
Arbeitnehmer – Selbständige
B.
Vertragsabschluss
12, 13
C.
Angestellte
1418
D.
Vertragsangestellte
E.
Lehrlinge
20, 21
F.
Praktikanten und Volontäre
2226
IV.
Fachlicher Geltungsbereich
A.
Bauindustrie/Baugewerbe
2731
B.
Arbeitskräfteüberlassung
V.
Kollision von Kollektivverträgen
3336

I. Gesetzliche Grundlagen

1

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Kollektivvertrag (KollV) enthalten die §§ 217 ArbVG. Darin wird ua geregelt, welche Rechte durch KollV geregelt werden können, welcher KollV auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis anzuwenden ist und welche Voraussetzungen für den Abschluss eines KollV bestehen.

2

Im Wesentlichen gilt, dass KollV zwingende Bestimmungen von Gesetzen und Verordnungen nicht abweichend regeln können; sehen Gesetze und Verordnungen hingegen gar keine Regelung oder eine abweichende Regelungsmöglichkeit („dispositives Recht“) vor, so kann der KollV diesen Bereich normieren. Manchmal sehen Gesetze auch vor, dass Abweichungen nur durch KollV zugelassen werden können, nicht aber durch ...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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