Kollektivverträge der Bauwirtschaft
5. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vor § 1
1
Zu folgenden - gelegentlich in anderen KollVen normierten Themen - finden sich im KollV Bauindustrie/Baugewerbe keine Bestimmungen:
Jubiläumsgeld: Soweit nicht innerbetrieblich geregelt, besteht kein Anspruch auf ein solches.
Stundenteiler: Der KollV Bauindustrie/Baugewerbe enthält keinen Stundenteiler. Jede Berechnung eines Entgeltbestandteils, dem ein Stundenlohn zugrunde zu legen ist, hat daher mit dem im KollV normierten Stundenlohn zu erfolgen.
Probezeit: Diese muss - wenn eine solche gewünscht ist - einzelvertraglich vereinbart werden.