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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

5. Aufl. 2017

Print-ISBN: 978-3-7073-3042-7

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Kollektivverträge der Bauwirtschaft (5. Auflage)

Vor § 1

1

Zu folgenden - gelegentlich in anderen KollVen normierten Themen - finden sich im KollV Bauindustrie/Baugewerbe keine Bestimmungen:

  • Jubiläumsgeld: Soweit nicht innerbetrieblich geregelt, besteht kein Anspruch auf ein solches.

  • Stundenteiler: Der KollV Bauindustrie/Baugewerbe enthält keinen Stundenteiler. Jede Berechnung eines Entgeltbestandteils, dem ein Stundenlohn zugrunde zu legen ist, hat daher mit dem im KollV normierten Stundenlohn zu erfolgen.

  • Probezeit: Diese muss - wenn eine solche gewünscht ist - einzelvertraglich vereinbart werden.

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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