Kollektivverträge der Bauwirtschaft
5. Aufl. 2017
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§ 13 Abfertigung
Literatur
Wiesinger, BUAG (2017).
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In § 13 wurde vor Inkrafttreten des BUAG der Abfertigungsanspruch geregelt. Diese kollektivvertragliche Bestimmung ist nicht mehr in Kraft; auf eine Kommentierung kann daher verzichtet werden.
Der gesetzliche Anspruch ist in den § 13a-13h BUAG bzw für Arbeitnehmer, die nach dem ihr Dienstverhältnis abgeschlossen haben, auch im BMSVG geregelt.