Kollektivverträge der Bauwirtschaft
5. Aufl. 2017
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§ 12 Weihnachtsgeld
Übersicht
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I. | Allgemeines | ||
II. | Anspruch bei aufrechtem Arbeitsverhältnis | ||
III. | Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses | ||
A. | Anspruch des Dienstnehmers selbst | ||
B. | Anspruch bei Tod des Dienstnehmers | ||
IV. | Lohnsteuerrechtliche Behandlung | ||
V. | Entsendung nach Österreich |
I. Allgemeines
1
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld (13. Lohn); dieser richtet sich vielmehr nach den kollektivvertraglichen Bestimmungen. Dass praktisch alle Kollektivverträge ein Weihnachtsgeld vorsehen, hängt mit der steuerlichen Begünstigung zusammen (§ 67 Abs 1 und 2 EStG; siehe dazu auch Rz 14-15).
2
Der KollV Bauindustrie/Baugewerbe enthält hingegen keine Regelung für ein Urlaubsgeld, weil dieses im BUAG geregelt ist.
II. Anspruch bei aufrechtem Arbeitsverhältnis
3
Der Anspruch auf ein Weihnachtsgeld steht nicht jedem Arbeitnehmer zu. Er besteht erst ab einer bestimmten Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses (dazu Rz 4) und wird durch bestimmte Beendigungsarten des Arbeitsverhältnisses vernichtet (dazu Rz 8). Die Voraussetzung einer bestimmten Mindestbeschäftigungsdauer zum Entstehen des Anspruchs stellt keine Diskriminierung befristet Beschäftigter dar (zu einer Betriebsübung bei einem Arbeitsve...