Kollektivverträge der Bauwirtschaft
5. Aufl. 2017
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§ 29 Unterentlohnung
Literatur
Wiesinger, Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) (2016); Kozak, LSD-BG (2016); Kraft/Kronberger, Lohn- und Sozialdumping aus Sicht der Personalverrechnung2 (2017).
Übersicht
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I. | Systematik der Strafbestimmung zur Unterentlohnung | ||
II. | Mindestentgelt nach dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe | ||
III. | Mindestentgelt nach dem Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie |
I. Systematik der Strafbestimmung zur Unterentlohnung
1
Folgende Prüfschritte sind für die Feststellung einer Mindestentgeltunterschreitung iSd § 29 Abs 1 LSD-BG erforderlich:
Welches Mindestentgelt gebührt dem Arbeitnehmer?
Unterschreitet das vom Arbeitgeber bezahlte Entgelt dieses Mindestentgelt?
Ergibt sich aus diesen zwei Schritten die Verwirklichung des Tatbildes, ist in einem dritten Schritt zu prüfen, ob der Arbeitgeber durch eine verspätete Entgeltzahlung einen Strafaufhebungsgrund (§ 29 Abs 2 und 3 LSD-BG) verwirklicht hat und damit letztlich nicht strafbar ist.
2
Das Mindestentgelt ergibt sich aus Gesetz, Verordnung oder KollV, wobei der KollV letztlich die alles entscheidende Rechtsquelle ist, weil er auch für die gesetzlich zustehenden Ansprüche die alleinige Berechnungsbasis ist. ...