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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

5. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3042-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 14 Arbeit unter besonderen Erschwernissen

Christoph Wiesinger

ANHANG (Auszug, Stand )

5. Erschwerniszulagen

Zu § 14:

Im Abs. 2 beträgt die Zulage je Arbeitsstunde bei einer Beschäftigung


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a)
unter Tag (in Stollen, Tunnels und in oben geschlossenen Kanälen)
2,20
b)
in Höhen von 800 bis 1200 m
1,66
in Höhen von mehr als 1200-1600 m
2,20
in Höhen von mehr als 1600-2000 m
2,67
sofern die Baustelle bis 200 m über einer geschlossenen Wohnsiedlung liegt
1,36
in Höhen von mehr als 2000 m
3,87
sofern die Baustelle bis 200 m über einer geschlossenen Wohnsiedlung liegt
1,96
c)
bis zu 0,5 kg pro cm2 Überdruck
4,45
bis zu 1,0 kg pro cm2 Überdruck
6,68
bis zu 1,5 kg pro cm2 Überdruck
8,90
bis zu 2,0 kg pro cm2 Überdruck
12,23
bis zu 2,5 kg pro cm2 Überdruck
21,16
bis zu 3,0 kg pro cm2 Überdruck
28,93

Übersicht


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I.
Erschwernisse
A.
Arbeitsrechtlich
1- 6
B.
Abgabenrechtlich
7, 8
II.
Bildschirmarbeit
9

I. Erschwernisse

A. Arbeitsrechtlich

1

Der KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie kennt drei Arten von Arbeiten, bei deren Erbringung Angestellte eine Erschwerniszulage erhalten: Arbeiten unter Tag, Arbeiten in bestimmten Höhen („ortsgebundene Höhenzulage“) und Arbeiten unter Druckluft.

2

Die Höhenzulage vermutet unwiderleglich eine Erschwernis, sodass die ...

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