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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

5. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3042-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 6 Erschwerniszulagen

Christoph Wiesinger

Erschwerniszulagen

§ 6 (Fassung ab )

I. Für nachstehende Arbeiten gebühren Zulagen auf den Kollektivvertragslohn für die Zeit, während welcher diese Arbeiten geleistet werden. Bei Zusammentreffen mehrerer Zulagen sind grundsätzlich bis zu zwei Arbeitszulagen nebeneinander zu bezahlen, und zwar die beiden höchsten Zulagen. Ortsbedingte Höhenzulagen sowie Zulagen für Trockenbohrungen unter Tag fallen nicht unter diese Einschränkung.


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a)
Aufsicht
Arbeitnehmer, die eine selbständige Arbeitspartie von mehr als 3 Mann beaufsichtigen, erhalten auf die Dauer dieser Beschäftigung eine Zulage von
10%
Sie sind verpflichtet, selbst mitzuarbeiten.
b)
Bauarbeiten in Druckluft und Taucherarbeiten
Bis zu 0,5 kg/cm2 Überdruck
20%
Bis zu 1,0 kg/cm2 Überdruck
30%
Bis zu 1,5 kg/cm2 Überdruck
40%
Bis zu 2,0 kg/cm2 Überdruck
55%
Bis zu 2,5 kg/cm2 Überdruck
95%
Bis zu 3,0 kg/cm2 Überdruck
130%
c)
Arbeiten unter Tag
Für Arbeiten in Tunnels, Stollen und oben geschlossenen Kanälen
25%
d)
Schmutz- und Abbrucharbeiten
1.
Für Arbeiten in gebrauchten Abortanlagen sowie in verstopften Kanälen oder Kanälen mit direktem Kontakt mit Fäkalien, ferner für das Ausräumen von Latrinen und Jauchengruben
25%
2.
für ...

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