Kollektivverträge der Bauwirtschaft
5. Aufl. 2017
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§ 6b Arbeitszeiteinteilung kurze/lange Woche
Literatur
Wiesinger, Arbeitszeitmodelle in der Bauwirtschaft, bbl 2009, 209.
Übersicht
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I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells
1
Das Arbeitszeitmodell „kurze/lange Woche“ bedarf einer Vereinbarung. Diese Vereinbarung erfolgt in Betrieben mit Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung und in Betrieben ohne Betriebsrat mit Einzelvereinbarungen.
2
Der Durchrechnungszeitraum beträgt bis zu 52 Wochen; für Minderjährige siehe die Ausführungen bei § 6.
3
Das Arbeitszeitmodell „kurze/lange Woche“ kann mit der anderen Verteilung der Normalarbeitszeit kombiniert werden (§ 6b lit d KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie). Dies ermöglicht die Ausdehnung der durchschnittlichen wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 40 Stunden.
4
Muster für eine Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung
Zwischen der Firmenleitung .....
und dem Betriebsrat der Firma .....
wird folgende Arbeitszeitregelung getroffen:
Abschnitt 1: Arbeitszeiteinteilung - Zeitausgleich
Gemäß § 6b KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie wird in der Zeit von ... bis ... vereinbart, dass jeweils auf eine kurze Woche eine lange W...