Kollektivverträge der Bauwirtschaft
5. Aufl. 2017
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§ 6 Arbeitszeit
Literatur
Wiesinger, Arbeitszeitmodelle in der Bauwirtschaft, bbl 2009, 209.
Übersicht
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I. | Bestimmungen für alle Arbeitszeitmodelle | ||
A. | Gesetzliche Rechtsquellen | ||
B. | Arbeitszeit | ||
C. | Pausen und Ruhezeiten | ||
D. | Höchstarbeitszeit | ||
E. | Ausnahmen von den gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen | ||
F. | Lage der Arbeitszeit | ||
G. | Gleitende Arbeitszeit | ||
H. | Schlechtwetter | ||
I. | Aufzeichnungspflicht | ||
J. | Teilzeit | ||
II. | Arbeitszeitmodelle (flexible Arbeitszeit) | ||
A. | Grundmodell | ||
B. | Andere Verteilung der Normalarbeitszeit | ||
C. | Kurze/lange Woche | ||
D. | Einarbeiten in Verbindung mit Feiertagen | ||
E. | Viertagewoche | ||
III. | Sonderbestimmungen für Lehrlinge und Minderjährige | ||
IV. | Schicht |
I. Bestimmungen für alle Arbeitszeitmodelle
A. Gesetzliche Rechtsquellen
1
Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 2 Rz 1-3.
2
Nach § 1 Abs 2 Z 8 AZG sind leitende Angestellte vom Geltungsbereich des AZG ausgenommen (zu den unterschiedlichen Bedeutungen des Begriffs „leitender Angestellter“ siehe bei § 2 Rz 5). Leitende Angestellte iSd AZG sind im Wesentlichen solche, die einen wesentlichen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum zumindest in einem Teilbereich des Unternehmens eingeräumt bekommen haben. Der leitende Angestellte muss weder strategische Entscheidungen t...