Kollektivverträge der Bauwirtschaft
5. Aufl. 2017
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§ 2 Geltungsbereich
Übersicht
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I. | Gesetzliche Grundlagen | ||
II. | Räumlicher Geltungsbereich | ||
III. | Persönlicher Geltungsbereich | ||
A. | Arbeitnehmer - Begriff und Abgrenzungsfragen | ||
B. | Leitende Angestellte | ||
C. | Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder | ||
IV. | Fachlicher Geltungsbereich | ||
V. | Zeitlicher Geltungsbereich | ||
VI. | Kollision von Kollektivverträgen |
I. Gesetzliche Grundlagen
1
Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1 Rz 1-4.
II. Räumlicher Geltungsbereich
2
Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1 Rz 5-8.
III. Persönlicher Geltungsbereich
A. Arbeitnehmer - Begriff und Abgrenzungsfragen
3
Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1, und zwar
zur Abgrenzung der Arbeitnehmer von den Selbständigen Rz 11,
zur Abgrenzung der Arbeiter und der Angestellten Rz 14-18,
zu den Lehrlingen Rz 20-21 und
zu den Praktikanten und Volontären Rz 22-25.
B. Leitende Angestellte
4
Drei arbeitsrechtliche Gesetze enthalten den Begriff des leitenden Angestellten, doch sind diese drei Begriffe nicht deckungsgleich.
Den engsten Abgrenzungsbereich enthält § 10 AKG, der leitende Angestellte von der Mitgliedschaft in der AK ausnimmt (siehe dazu Rz 8).
Nach § 36 ArbVG sind leitende Angestellte des Betriebs vom Betriebsverfassungsrecht ausgenommen; f...