Kollektivverträge der Bauwirtschaft
5. Aufl. 2017
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Vor § 1
1
Zu folgenden - gelegentlich in anderen KollVen normierten Themen - finden sich im KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie keine Bestimmungen:
Jubiläumsgeld: Soweit nicht innerbetrieblich geregelt, besteht kein Anspruch auf ein solches.
Stundenteiler: 1/169, sofern im KollV für einen bestimmten Anspruch nicht 1/146 vorgesehen ist.
Probezeit: Diese muss - wenn eine solche gewünscht ist - einzelvertraglich vereinbart werden.