Kollektivverträge der Bauwirtschaft
5. Aufl. 2017
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2.2. Musterdienstzettel
DIENSTZETTEL
Arbeitgeber: ...
Sitz: ...
Arbeitnehmer: ...
wohnhaft: ...
SV-Nummer: ...
Beginn des Arbeitsverhältnisses: ...
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ende des Arbeitsverhältnisses: ... ODER Das Dienstverhältnis ist unbefristet. |
Die Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin richten sich nach den Bestimmungen des § 15 KV für Bauindustrie und Baugewerbe.
Gewöhnlicher Arbeitsort: ...
Der Arbeitnehmer ist zur Arbeitsleistung auf allen Baustellen des Arbeitgebers einschließlich der Konzernunternehmungen und Arbeitsgemeinschaften seines Arbeitgebers in Österreich und im Ausland verpflichtet.
Vorgesehene Verwendung: ...
Einstufung im Kollektivvertrag: ...
Anfangsbezug: ...
Fälligkeit des Lohns: 15. des Folgemonats
Das Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubs richtet sich nach den Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes. Dieser beträgt derzeit 30 Werktage (36 Werktage nach 1.150 Anwartschaftswochen).
Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche. Für die Verteilung der täglichen Normalarbeitszeit wird auf die Bestimmungen der § 2 bis 2E KV Bauindustrie und Baugewerbe verwiesen.
Auf diesen Arbeitsvertrag ist der Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe anzuwenden. Folgende Betriebsvereinbarungen wurden abgeschlossen: ...
Mi...