Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

5. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3042-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 3 Überstunden-, Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Schichtarbeit

Christoph Wiesinger

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Überstunde und Mehrstunde
A.
Mehr-, Einarbeitungs- und Überstunden
15
B.
Teilzeit
68b
C.
Anordnung von Überstunden
914
D.
Entlohnung von Mehr-, Einarbeitungs- und Überstunden
II.
Sonntagsarbeit
1620
III.
Feiertagsarbeit
2125a
IV.
Nachtarbeit
2629
V.
Schichtarbeit
3033

I. Überstunde und Mehrstunde

A. Mehr-, Einarbeitungs- und Überstunden

1

Überstundenarbeit liegt nach § 6 AZG vor, wenn entweder

  • die Grenzen der gesetzlich zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit überschritten werden oder

  • die tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird.

Wird in einer Woche an einem Tag die tägliche Normalarbeitszeit überschritten, führt dies nicht zu einer Doppelbetrachtung bei der wöchentlichen Normalarbeitszeit.

Für die Betrachtung der Normalarbeitszeit sind die Arbeitszeitgrenzen der jeweiligen vereinbarten Modelle zu beachten.

1a

Schlechtwetterstunden (dh Stunden, in denen die Arbeit entfällt und der Arbeitnehmer eine Schlechtwetterentschädigung nach dem BSchEG erhält) sind bei der Bemessung der Normalarbeitszeitgrenze zu berücksichtigen.

2

Aufgrund der Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit im KollV auf 39 Stunden ist die 40. Wochenstunde keine Überstunde, sonde...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.