Kollektivverträge der Bauwirtschaft
5. Aufl. 2017
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S. 2471.8. Zusatzkollektivvertrag über die Regelung der wöchentlichen Ruhezeit zur Einführung der Dekade im Sinne des § 5 Abs 5 Arbeitsruhegesetz
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Bauindustrie und der Bundesinnung Bau einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits, zum Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe in der geltenden Fassung