Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 2B Zulassung der Arbeitszeiteinteilung „kurze/lange Woche“

Wiesinger

Übersicht


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Rz
I.
Voraussetzungen für die Anwendung des Modells
1–5
II.
Grundmodell kurze/lange Woche
6–10
III.
Verbindung mit anderen Modellen
11

I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells

1

Das Arbeitszeitmodell „kurze/lange Woche“ bedarf einer Vereinbarung. Diese Vereinbarung erfolgt in Betrieben mit Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung und in Betrieben ohne Betriebsrat mit Einzelvereinbarungen.

2

Der Durchrechnungszeitraum beträgt bis zu 52 Wochen; für Minderjährige siehe die Ausführungen bei § 2 Rz 54–58.

3

Das Arbeitszeitmodell „kurze/lange Woche“ kann mit dem Arbeitszeitmodell „Einarbeitung in Verbindung mit Feiertagen“ (§ 2E KollV Bauindustrie/Baugewerbe) kombiniert werden (Abschnitt 2 in den Mustern). Gemäß § 2B Z 1 lit d KollV Bauindustrie/Baugewerbe sind die Bestimmungen des § 2A KollV Bauindustrie/Baugewerbe sinngemäß anzuwenden. Dies ermöglicht die Ausdehnung der Arbeitszeit pro Woche um insgesamt weitere vier Stunden.

4

Muster für eine Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung

Zwischen der Firmenleitung …

und dem Betriebsrat der Firma …

wird folgend...

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