Kollektivverträge der Bauwirtschaft
4. Aufl. 2013
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S. 2371.4. Zusatz-Kollektivvertrag vom in der Fassung vom zur Regelung der Arbeitsbedingungen auf den Tauernautobahnbaustellen (Bundesstraße A 10 im Verzeichnis 1 zu BGBl. Nr. 286/1971)
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Bauindustrie, der Bundesinnung Bau einerseits, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits, zum Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe in seiner geltenden Fassung.