Kollektivverträge der Bauwirtschaft
4. Aufl. 2013
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1.3. Kollektivvertrag über die Ausbildung von BauhandwerkerschülernDer Zusatz-KollV wurde auf Arbeitgeberseite gemeinsam von mehreren Fachverbänden (Innungen) abgeschlossen. Die sich aus dem Zusatz-KollV ergebenden Rechtsfolgen unterscheiden sich aber zum Teil in den einzelnen Branchen – entweder weil der Zusatz-KollV schon eine unterschiedliche Regelung vorsieht, oder aber durch Verweise auf den jeweiligen Rahmen-KollV. Die Kommentierung bezieht sich ausschließlich auf Arbeitsverhältnisse, die ansonsten dem KollV Bauindustrie/Baugewerbe unterliegen.
abgeschlossen zwischen den Bundesinnungen der Baugewerbe, der Zimmermeister und der Steinmetzmeister sowie dem Fachverband der Bauindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter, anderseits.