Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 10 Wirksamkeit

Wiesinger

Übersicht


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Rz
I.
Voraussetzung für die Anwendung des Zusatzkollektivvertrags
1–3
II.
Einzelne Bestimmungen
 
A.
Arbeitszeit (§ 2 Zusatz-KollV)
4
B.
Erschwerniszulagen (§ 3 Zusatz-KollV)
5, 6
C.
Heimfahrten (§ 5 Zusatz-KollV)
7
D.
Verpflegung (§§ 7, 8 Zusatz-KollV)
8–10

I. Voraussetzung für die Anwendung des Zusatzkollektivvertrags

1

Der Zusatz-KollV Autobahn- und Schnellstraßenbaustellen suggeriert durch seinen Titel einen Anwendungsbereich auf allen Autobahn- und Schnellstraßenbaustellen, doch zeigt sich bei der – im Übrigen wenig geglückten – Formulierung des Geltungsbereichs ein anderes Bild. So normiert der KollV als sachlichen Geltungsbereich „alle von der Bundesstraßenverwaltung A im Zuge der Errichtung der Autobahnen und Schnellstraßen gemäß lit. e) und f) vergebenen Bauten“ und hier stellt sich die Frage nach der Reichweite der Bedeutung der lit e und f. Folgende Varianten kommen in Betracht:

  • Geltung für alle Autobahnbaustellen, für alle Schnellstraßenbaustellen und alle weiteren Straßen, die in lit e und f genannt werden. Gegen eine derartige Auslegung spricht der Wortlaut der Bestimmung, weil das Wort „und“ zeitlich im Satz zu früh steht (die Bestimmung müsste in diesem Fall...

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