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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 15 Lösung des Arbeitsverhältnisses

Übersicht


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Rz
I.
Arbeitsrechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1
A.
Beendigung des Probedienstverhältnisses
2
B.
Kündigung
3-11a
C.
Austritt und Entlassung
12-17
D.
Einvernehmliche Auflösung
18, 19
E.
Arbeitsrechtliche Rechtsfolgen der Auflösung
20-26
F.
Fehlerhafte Auflösung
27, 28
G.
Auflösung eines Lehrvertrags
29
H.
Tod
30
II.
Arbeitsmarktpolitische Regelungen
31-33

I. Arbeitsrechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1

Für die Beendigungsarten der Arbeitsverhältnisse gibt es gesetzliche Regelungen, die zum Teil durch den KollV modifiziert wurden (insbesondere die Kündigungsbestimmungen); ein besonderer Bestandschutz besteht für bestimmte Arbeitsverhältnisse (vgl Rz 5; zur Auflösung von Lehrverhältnissen vgl Rz 29).

A. Beendigung des Probedienstverhältnisses

2

Die Probezeit muss eigens vereinbart werden und darf nicht mehr als einen Monat betragen (§ 1158 Abs 2 ABGB); sie kann auch bei einem Arbeitsverhältnis, das infolge einer Wiedereinstellungszusage begründet wurde, vereinbart werden (OGH 22.8.2012, 9 ObA 68/12h, ARD 6273/3/2012). Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis jederzeit (also per sofort) gelöst werden. Nach herrschender Ansicht stellt die ...

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