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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 15 Lösung des Arbeitsverhältnisses

Wiesinger

Übersicht


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Rz
I.
Arbeitsrechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1
A.
Beendigung des Probedienstverhältnisses
2
B.
Kündigung
3–11a
C.
Austritt und Entlassung
12–17
D.
Einvernehmliche Auflösung
18, 19
E.
Arbeitsrechtliche Rechtsfolgen der Auflösung
20–26
F.
Fehlerhafte Auflösung
27, 28
G.
Auflösung eines Lehrvertrags
29
H.
Tod
30
II.
Arbeitsmarktpolitische Regelungen
31–33

I. Arbeitsrechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1

Für die Beendigungsarten der Arbeitsverhältnisse gibt es gesetzliche Regelungen, die zum Teil durch den KollV modifiziert wurden (insbesondere die Kündigungsbestimmungen); ein besonderer Bestandschutz besteht für bestimmte Arbeitsverhältnisse (vgl Rz 5; zur Auflösung von Lehrverhältnissen vgl Rz 29).

A. Beendigung des Probedienstverhältnisses

2

Die Probezeit muss eigens vereinbart werden und darf nicht mehr als einen Monat betragen (§ 1158 Abs 2 ABGB); sie kann auch bei einem Arbeitsverhältnis, das infolge einer Wiedereinstellungszusage begründet wurde, vereinbart werden (, ARD 6273/3/2012). Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis jederzeit (also per sofort) gelöst werden. Nach herrschender Ansicht stellt die Auflösung eines P...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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