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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 12 Weihnachtsgeld

Wiesinger

Übersicht


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Rz
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Anspruch bei aufrechtem Arbeitsverhältnis
3–7a
III.
Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
A.
Anspruch des Dienstnehmers selbst
8–11
B.
Anspruch bei Tod des Dienstnehmers
12–13
IV.
Lohnsteuerrechtliche Behandlung
14, 15
V.
Entsendung nach Österreich
16

I. Allgemeines

1

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld (13. Lohn); dieser richtet sich vielmehr nach den kollektivvertraglichen Bestimmungen. Dass praktisch alle Kollektivverträge ein Weihnachtsgeld vorsehen, hängt mit der steuerlichen Begünstigung zusammen (§ 67 Abs 1 und 2 EStG; siehe dazu auch Rz 14–15).

2

Der KollV Bauindustrie/Baugewerbe enthält hingegen keine Regelung für ein Urlaubsgeld, weil dieses im BUAG geregelt ist.

II. Anspruch bei aufrechtem Arbeitsverhältnis

3

Der Anspruch steht nicht jedem Arbeitnehmer zu. Er besteht erst ab einer bestimmten Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses (dazu Rz 4) und wird durch bestimmte Beendigungsarten des Dienstverhältnisses vernichtet (dazu Rz 8).

4

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld entsteht „nach einmonatiger Betriebszugehörigkeit“ (§ 12 Z 1 KollV Bauindustrie/Baugewerbe), wobei alle Zeiten der Betriebszugehörigkeit innerhalb eines Kalenderjahres zusamme...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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