Kollektivverträge der Bauwirtschaft
4. Aufl. 2013
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S. 428 2.2. Musterdienstzettel
DIENSTZETTEL
Arbeitgeber: …
Sitz: …
Arbeitnehmer: …
wohnhaft: …
SV-Nummer: …
Beginn des Arbeitsverhältnisses: …
Ende des Arbeitsverhältnisses: … ODER Das Dienstverhältnis ist unbefristet.
Die Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin richten sich nach den Bestimmungen des § 20 AngG.
Gewöhnlicher Arbeitsort: …
Der Arbeitnehmer ist zur Arbeitsleistung auf allen Baustellen des Arbeitgebers einschließlich der Konzernunternehmungen und Arbeitsgemeinschaften seines Arbeitgebers in Österreich und im Ausland verpflichtet.
Vorgesehene Verwendung: …
Einstufung im Kollektivvertrag: …
Anfangsbezug: …
Fälligkeit des Gehalts: Monatsende
Das Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubs richtet sich nach den Bestimmungen des Urlaubsgesetzes. Dieser beträgt derzeit 30 Werktage pro Arbeitsjahr (36 Werktage nach Vollendung des 25. Arbeitsjahres).
Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche. Für die Verteilung der täglichen Normalarbeitszeit wird auf die Bestimmungen der §§ 6 bis 6b KV für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie verwiesen.
Auf diesen Arbeitsvertrag ist der Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie anzuwenden. Folgende Betriebsvereinbarungen wurden abgeschlossen: …
BV-...