Kollektivverträge der Bauwirtschaft
4. Aufl. 2013
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§ 22 Dienstreisen und Entsendungen ins Ausland
Zusatzkollektivvertrag
vom in der Fassung vom für Betriebsentsendungen
ins Ausland
§ 1Geltungsbereich
Dieser Zusatzkollektivvertrag gilt für alle Angestellten, die dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe unterliegen.
Er ist für alle Entsendungen, die nach dem beginnen, anzuwenden und gilt auf unbestimmte Zeit.
§ 2 Betriebsentsendung ins Ausland
Eine Betriebsentsendung ins Ausland liegt vor, wenn der Angestellte im Auftrag des Arbeitgebers eine Arbeitsleistung an einem Ort außerhalb des österreichischen Staatsgebiets erbringt, sofern der Einsatz an diesem auswärtigen Ort länger als 30 Tage dauert und der Angestellte nicht täglich an seinen Wohnort zurückkehrt. Heimfahrten an arbeitsfreien Tagen unterbrechen die Frist von 30 Tagen nicht.
§ 3 Vorbereitung der Entsendung ins Ausland
Entsendevereinbarung
Vor der Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland muss das Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem zu entsendenden Angestellten über die Umstände der Entsendung hergestellt werden. Der diesem Zusatzkollektivvertrag beiliegende Anhang („Auslandsentsendung-Checkliste“) wird von den Sozialpartnern zur Anwen...