Kollektivverträge der Bauwirtschaft
4. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 20a Fahrtkostenvergütung für Poliere
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | |||
I. | Arbeitsrecht | 1, 2 | |
II. | Abgabenrecht | 3, 4 |
I. Arbeitsrecht
1
Die Regelung ist im Wesentlichen der Bestimmung des § 9 Abschn IV KollV Bauindustrie/Baugewerbe nachgebildet und soll Polieren, weil sie sehr oft das gleiche Arbeitsumfeld wie Bauarbeiter haben, ebenfalls einen Anspruch auf den Fahrtkostenersatz für die tägliche Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsort (= Baustelle) verschaffen. Daher ist die Regelung auch auf Poliere eingeschränkt und gilt nicht für andere Angestellte.
2
Der Anspruch des Poliers besteht unter folgenden Voraussetzungen:
Es handelt sich um die tägliche Anfahrt auf die Baustelle, nicht um die Vergütung der Fahrtkosten für Wochenpendler (zu diesen siehe bei § 19), was sich sowohl aus dem Einleitungssatz als auch aus dem Ausschluss des Bezugs von Nächtigungsgeld ergibt.
Der Anspruch besteht für die Fahrtkosten des billigsten öffentlichen Verkehrsmittels. Bei der Möglichkeit, Zeitkarten (zB Monatskarte) für die Dauer der Baustelle oder den Einsatz in Ballungsräumen zu nutzen, genügt der Ersatz dieser.
Der Anspruch besteht nicht, wenn der Arbeitgeber für die Kosten in anderer Weise aufkommt (zB Firmenwagen, Werksverkehr). Das gi...