Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 20 Fahrtauslagen und sonstige Kosten

Wiesinger

Übersicht


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Rz
I.
Fahrtkosten
A.
Sonstige Dienstreise
1–3
B.
Dienstreise auf eine Baustelle
4, 5
C.
Abgabenrechtliche Behandlung
6
II.
Sonstige Kosten
7

I. Fahrtkosten

A. Sonstige Dienstreise

1

Der Anspruch auf einen Fahrtkostenersatz steht nur bei der sonstigen Dienstreise zu (zur Dienstreise auf eine Baustelle siehe unten).

2

Der Ersatzanspruch umfasst die belegmäßig nachgewiesenen Kosten.

3

Benutzt der Angestellte sein eigenes Fahrzeug, kann er dafür ein Kilometergeld verrechnen, wenn die Benutzung vereinbart war. Das Kilometergeld beträgt:


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  • für Motorfahrräder und Motorräder
24 Cent je km,
  • für Personen- und Kombinationskraftwagen
42 Cent je km.

Die in § 10 Abs 4 RGV vorgesehene Erhöhung des Taggeldes um 5 Cent je km und Mitfahrer kommt hingegen nicht zur Anwendung, weil der Text des KollV auf die in (§ 10 Abs 3 RGV) geregelten Elemente Kilometergeld für Motorfahrräder, Motorräder sowie für Personen- und Kombinationskraftwagen verweist, die übrigen Regelungen der RGV hingegen nicht übernommen werden.

B. Dienstreise auf eine Baustelle

4

Der KollV erwähnt Dienstreisen auf eine Baustelle nicht, was zunächst den Schluss nahe legen würde, dass hier kein Kostenersatz gebührt. Das i...

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