TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 20 Fahrtauslagen und sonstige Kosten

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Fahrtkosten
A.
Sonstige Dienstreise
1-3
B.
Dienstreise auf eine Baustelle
4, 5
C.
Abgabenrechtliche Behandlung
6
II.
Sonstige Kosten
7

I. Fahrtkosten

A. Sonstige Dienstreise

1

Der Anspruch auf einen Fahrtkostenersatz steht nur bei der sonstigen Dienstreise zu (zur Dienstreise auf eine Baustelle siehe unten).

2

Der Ersatzanspruch umfasst die belegmäßig nachgewiesenen Kosten.

3

Benutzt der Angestellte sein eigenes Fahrzeug, kann er dafür ein Kilometergeld verrechnen, wenn die Benutzung vereinbart war. Das Kilometergeld beträgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
  • für Motorfahrräder und Motorräder
24 Cent je km,
  • für Personen- und Kombinationskraftwagen
42 Cent je km.

Die in § 10 Abs 4 RGV vorgesehene Erhöhung des Taggeldes um 5 Cent je km und Mitfahrer kommt hingegen nicht zur Anwendung, weil der Text des KollV auf die in (§ 10 Abs 3 RGV) geregelten Elemente Kilometergeld für Motorfahrräder, Motorräder sowie für Personen- und Kombinationskraftwagen verweist, die übrigen Regelungen der RGV hingegen nicht übernommen werden.

B. Dienstreise auf eine Baustelle

4

Der KollV erwähnt Dienstreisen auf eine Baustelle nicht, was zunächst den Schluss nahe legen würde, dass hier kein Kostenersatz gebührt. Das i...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.