Kollektivverträge der Bauwirtschaft
4. Aufl. 2013
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§ 20 Fahrtauslagen und sonstige Kosten
Übersicht
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Rz | |||
I. | Fahrtkosten | ||
A. | Sonstige Dienstreise | 1–3 | |
B. | Dienstreise auf eine Baustelle | 4, 5 | |
C. | Abgabenrechtliche Behandlung | 6 | |
II. | Sonstige Kosten | 7 |
I. Fahrtkosten
A. Sonstige Dienstreise
1
Der Anspruch auf einen Fahrtkostenersatz steht nur bei der sonstigen Dienstreise zu (zur Dienstreise auf eine Baustelle siehe unten).
2
Der Ersatzanspruch umfasst die belegmäßig nachgewiesenen Kosten.
3
Benutzt der Angestellte sein eigenes Fahrzeug, kann er dafür ein Kilometergeld verrechnen, wenn die Benutzung vereinbart war. Das Kilometergeld beträgt:
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| 24 Cent je km, |
| 42 Cent je km. |
Die in § 10 Abs 4 RGV vorgesehene Erhöhung des Taggeldes um 5 Cent je km und Mitfahrer kommt hingegen nicht zur Anwendung, weil der Text des KollV auf die in (§ 10 Abs 3 RGV) geregelten Elemente Kilometergeld für Motorfahrräder, Motorräder sowie für Personen- und Kombinationskraftwagen verweist, die übrigen Regelungen der RGV hingegen nicht übernommen werden.
B. Dienstreise auf eine Baustelle
4
Der KollV erwähnt Dienstreisen auf eine Baustelle nicht, was zunächst den Schluss nahe legen würde, dass hier kein Kostenersatz gebührt. Das i...