Kollektivverträge der Bauwirtschaft
4. Aufl. 2013
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§ 19 Heimfahrt
Übersicht
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Rz | ||
I. | Arbeitsrechtlicher Anspruch | 1–5 |
II. | Abgabenrechtliche Beurteilung | 6 |
I. Arbeitsrechtlicher Anspruch
1
Bei Dienstreisen auf weit entfernte Baustellen besteht ein Anspruch auf den Ersatz der Fahrtkosten für die Fahrt zwischen Wohnort und Baustelle nach fünf Arbeitstagen. Zum Begriff der weit entfernten Baustelle siehe bei § 16 Rz 10.
2
Die Heimfahrtregelung gilt zwar auch auf Baustellen im Ausland, nicht aber bei der Betriebsentsendung (§ 4 Z 10 lit e ZKollV Auslandsentsendung). „Eine Betriebsentsendung ins Ausland liegt vor, wenn der Angestellte im Auftrag des Arbeitgebers eine Arbeitsleistung an einem Ort außerhalb des österreichischen Staatsgebiets erbringt, sofern der Einsatz an diesem auswärtigen Ort länger als 30 Tage dauert und der Angestellte nicht täglich an seinen Wohnort zurückkehrt. Heimfahrten an arbeitsfreien Tagen unterbrechen die Frist von 30 Tagen nicht“ (§ 2 ZKollV Auslandsentsendung).
3
Bei den erforderlichen fünf Arbeitstagen werden grundsätzlich nur jene Tage gezählt, an denen der Angestellte eine Arbeitsleistung erbringt; eine wichtige Ausnahme wird jedoch im KollV festgelegt: Der eingearbeitete Freitag der kurzen Woche gilt als Arbeitstag iSd Best...