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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 18 Nächtigung

Wiesinger

Übersicht


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Rz
I.
Arbeitsrechtlicher Anspruch
1–3
II.
Abgabenrechtliche Behandlung
4

I. Arbeitsrechtlicher Anspruch

1

Ein Ersatz der Nächtigungskosten ist – obwohl der KollV den Anspruch für Dienstreisen auf Baustellen und sonstige Dienstreisen getrennt normiert – völlig einheitlich geregelt. Die Voraussetzungen für den Anspruch sind:

  • Entfernung Wohnort–Zielort (Baustelle oder sonstiger Zielort) mehr als 120 km und

  • Entfernung Arbeitsplatz–Zielort (Baustelle oder sonstiger Zielort) mehr als 120 km (zu den Begriffen Wohnort, Arbeitsplatz, Entfernung siehe bei § 16 Rz 7–10).

2

Ein Ersatzanspruch auf die Nächtigungskosten besteht auch bei einer ausdrücklichen Nächtigungsanordnung durch den Arbeitgeber, selbst wenn die Entfernung Wohnort–Zielort bzw Arbeitsplatz–Zielort 120 km unterschreitet.

3

Pauschale Nächtigungsgelder sieht der KollV nicht vor; es sind daher für jeden Kostenersatzanspruch die entstandenen Kosten durch Beleg nachzuweisen.

II. Abgabenrechtliche Behandlung

4

Nächtigungsgelder sind unter den nachstehenden Bestimmungen abgabenfrei (Rz 730–732 LStR):

  • Tatsächliche auswärtige Nächtigung (muss bei einer Entfernung von mehr als 120 km nicht eigens nachgewiesen werden);

  • Beleg erforderlich, wenn...

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