Kollektivverträge der Bauwirtschaft
4. Aufl. 2013
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§ 8 Lohnberechnung und Lohnzahlung
Anhang V (Auszug)
§ 1. Geltungsbereich
[...]
§ 2. Kollektivvertraglicher Monatslohn
Der kollektivvertragliche Monatslohn und der kollektivvertragliche Stundenlohn werden im Anhang zu diesem Kollektivvertrag bzw. in der Beilage zum Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe festgelegt. Die Umrechnung erfolgt mit dem Faktor 169,5.
§ 3. Entgeltberechnung
Bei Entgelten im Sinne des § 96 Abs. 1 Ziffer 4 des Arbeitsverfassungsgesetzes, die nicht auf Stundenbasis ermittelt werden, gelten die maßgeblichen Grundsätze für die Ermittlung und Berechnung dieser Entgelte.
§ 4. Lohnzahlungszeitraum, Abrechnung und Auszahlung
[...]
§ 5. Besondere Bestimmungen
[...]
§ 6. Begünstigungsklausel
Bestehende, für den Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen werden durch das Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages nicht berührt.
§ 7. Wirksamkeitsbeginn
[...]
Übersicht
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Rz | ||
I. | Lohn | 1-3 |
II. | Entgeltpflichtige Zeit | 4-10 |
III. | Fälligkeit und Lohnzahlung | 11-16 |
I. Lohn
1
Die Höhe des Lohns ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Unterschreitet diese den kollv-lichen Mindestlohn, so ist jener maßgeblich (§ 3 ArbVG iVm § 5 und Anhang I KollV Bauindustrie/Baugewerbe).
2
Der Lohn kann als Stundenlohn oder Monatslohn vereinbart werden, wobei dies nicht mit dem Loh...