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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 10 Gehaltstafel

Wiesinger

Übersicht


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Rz
I.
Beschäftigungsgruppen
1–4
II.
Gruppenalter – Vordienstzeiten
A.
Zeiten beim aktuellen Arbeitgeber
5–7
B.
Vordienstzeiten
8–10
III.
Mindestgrundgehaltstafel
11, 12

I. Beschäftigungsgruppen

1

Die Bestimmung über die Beschäftigungsgruppen ist nur wiederholend; die entsprechenden einschlägigen Bestimmungen enthalten die §§ 8 und 9 KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie.

2

Das Entgelt des Lehrlings wird als Lehrlingsentschädigung bezeichnet und ist im Anhang KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie geregelt.

3

Schließt der Lehrling ein Berufsschuljahr nicht positiv ab, so hat dies keine Auswirkung auf das Entgelt, weil sich dieses nur an der Dauer der Lehrzeit orientiert.

4

Zur „Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben“ konnte zwischen 1998 und 2002 eine Vorlehre (§ 8b BAG idF BGBl I Nr 100/1998, geändert durch BGBl I Nr 83/2000) abgeschlossen werden. Die entsprechende Nachfolgebestimmung sieht dieses Rechtsinstitut nunmehr unter dem Titel Integrative Berufsausbildung“ vor. Diese kann in zwei Varianten erfolgen – erstens durch die Verlängerung der Lehrzeit oder zweitens durch die Vermittlung von Te...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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