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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 7 Aufzahlungen für Überstunden-, Sonntags-, Feiertags-, Nacht- und Schichtarbeit

Wiesinger

ANHANG (Auszug, Stand )


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1. Schichtarbeit laut § 7 (7)
6, 27

Übersicht


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Rz
I.
Überstunde und Mehrstunde
A.
Mehr- und Überstunden
1, 2
B.
Teilzeit
3, 4
C.
Anordnung von Überstunden
5, 6
D.
Entlohnung von Mehr- und Überstunden
7–12
E.
Geltendmachung
13–15
II.
Sonntagsarbeit
16–19
III.
Feiertagsarbeit
20–22a
IV.
Nachtarbeit
23–26
V.
Schichtarbeit
27–29
VI.
Abgabenrechtliche Behandlung
30

I. Überstunde und Mehrstunde

A. Mehr- und Überstunden

1

Siehe dazu bei KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 3 Rz 1, 2 und 4 (nicht aber Rz 3, weil Einarbeitungsstunden im KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie nicht vorgesehen sind).

2

Zu den (zulässigen) Überstunden wegen Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit siehe bei KollV Bauindustrie/Baugewerbe § 2 Rz 16–18.

B. Teilzeit

3

Siehe dazu bei KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 2 Rz 40.

4

Basis für die Berechnung des Zuschlags von 25% ist der Ist-Lohn, der mit dem Teiler von 169 ermittelt wird (und nicht mit dem privilegierten Teiler von 146), da es sich nicht um Überstunden handelt; zur Verjährung siehe auch Rz 14a.

C. Anordnung von Überstunden

5

Siehe dazu bei KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 3 Rz 9–...

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