Kollektivverträge der Bauwirtschaft
4. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 6b Arbeitszeiteinteilung kurze/lange Woche
Literatur
Wiesinger, Arbeitszeitmodelle in der Bauwirtschaft, bbl 2009, 209.
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | ||
I. | Voraussetzungen für die Anwendung des Modells | 1–5 |
II. | Kurze/lange Woche | 6–11 |
I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells
1
Das Arbeitszeitmodell „kurze/lange Woche“ bedarf einer Vereinbarung. Diese Vereinbarung erfolgt in Betrieben mit Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung und in Betrieben ohne Betriebsrat mit Einzelvereinbarungen.
2
Der Durchrechnungszeitraum beträgt bis zu 52 Wochen; für Minderjährige siehe die Ausführungen bei § 6.
3
Das Arbeitszeitmodell „kurze/lange Woche“ kann mit der anderen Verteilung der Normalarbeitszeit kombiniert werden (§ 6b lit d KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie). Dies ermöglicht die Ausdehnung der durchschnittlichen wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 40 Stunden.
4
Muster für eine Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung
Zwischen der Firmenleitung .....
und dem Betriebsrat der Firma .....
wird folgende Arbeitszeitregelung getroffen:
Abschnitt 1: Arbeitszeiteinteilung – Zeitausgleich
Gemäß § 6b KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie wird in der Zeit von … bis … vereinbart, dass jeweils auf eine kurze Woche eine lange W...