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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 6b Arbeitszeiteinteilung kurze/lange Woche

Wiesinger

Übersicht


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Rz
I.
Voraussetzungen für die Anwendung des Modells
1–5
II.
Kurze/lange Woche
6–11

I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells

1

Das Arbeitszeitmodell „kurze/lange Woche“ bedarf einer Vereinbarung. Diese Vereinbarung erfolgt in Betrieben mit Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung und in Betrieben ohne Betriebsrat mit Einzelvereinbarungen.

2

Der Durchrechnungszeitraum beträgt bis zu 52 Wochen; für Minderjährige siehe die Ausführungen bei § 6.

3

Das Arbeitszeitmodell „kurze/lange Woche“ kann mit der anderen Verteilung der Normalarbeitszeit kombiniert werden (§ 6b lit d KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie). Dies ermöglicht die Ausdehnung der durchschnittlichen wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 40 Stunden.

4

Muster für eine Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung

Zwischen der Firmenleitung .....

und dem Betriebsrat der Firma .....

wird folgende Arbeitszeitregelung getroffen:

Abschnitt 1: Arbeitszeiteinteilung – Zeitausgleich

1.1

 Gemäß § 6b KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie wird in der Zeit von … bis … vereinbart, dass jeweils auf eine kurze Woche eine lange W...

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