Kollektivverträge der Bauwirtschaft
4. Aufl. 2013
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§ 6a Andere Verteilung der Normalarbeitszeit
Literatur
Wiesinger, Arbeitszeitmodelle in der Bauwirtschaft, bbl 2009, 209.
Übersicht
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Rz | ||
I. | Voraussetzungen für die Anwendung des Modells | 1–4 |
II. | Aufbau des Zeitguthabens | 5–7a |
III. | Abbau des Zeitguthabens | 8–11 |
IV. | Schichtarbeit | 12 |
I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells
1
Das Arbeitszeitmodell „Andere Verteilung der Normalarbeitszeit“ bedarf bis zu einem Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen keiner besonderen Vereinbarung (§ 19c AZG bleibt jedoch auch hier beachtlich). Soll der Durchrechnungszeitraum 13 Wochen übersteigen, bedarf es dazu einer Vereinbarung.
2
Diese Vereinbarung erfolgt in Betrieben mit Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung und in Betrieben ohne Betriebsrat mit Einzelvereinbarungen. Dadurch kann der Durchrechnungszeitraum auf 52 Wochen ausgedehnt werden; für Minderjährige siehe die Ausführungen bei Rz 7a.
3
Muster für eine Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung
Zwischen der Firmenleitung .....
und dem Betriebsrat der Firma .....
wird folgende Arbeitszeitregelung getroffen:
Abschnitt 1: Arbeitszeiteinteilung – Zeitausgleich
Gemäß § 6a Z 2 des Kollektivvertrages für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie wird vereinbart, dass die wöc...