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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 5 Einstellungsbeschränkung

Übersicht


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Rz
I.
Einstellungsgebote
1
II.
Lehrlinge
2
III.
Arbeitsgemeinschaften
3

I. Einstellungsgebote

1

Nach hM sind Vorschriften über den Abschluss von Arbeitsverträgen in KollVen unwirksam. Daher sind die Einstellungsgebote der ersten beiden Ziffern unwirksam.

II. Lehrlinge

2

Zu den Lehrlingen siehe bei § 2; bei der Ausdehnung des Geltungsbereichs wurde hier offensichtlich auf eine Nennung der Lehrberufe Informationstechnologie-Informatik und Informationstechnologie-Technik vergessen, was aber nichts an der Anwendbarkeit des KollV auch für diese Lehrberufe ändert.

III. Arbeitsgemeinschaften

3

Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 16.

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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