Kollektivverträge der Bauwirtschaft
4. Aufl. 2013
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§ 2 Geltungsbereich
Übersicht
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Rz | |||
I. | Gesetzliche Grundlagen | 1 | |
II. | Räumlicher Geltungsbereich | 2 | |
III. | Persönlicher Geltungsbereich | ||
A. | Arbeitnehmer - Begriff und Abgrenzungsfragen | 3 | |
B. | Leitende Angestellte | 4 | |
C. | Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder | 5-7 | |
D. | Direktoren und Prokuristen | 8, 9 | |
IV. | Fachlicher Geltungsbereich | 10, 11 | |
V. | Zeitlicher Geltungsbereich | 12 | |
VI. | Kollision von Kollektivverträgen | 13 |
I. Gesetzliche Grundlagen
1
Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1 Rz 1-4.
II. Räumlicher Geltungsbereich
2
Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1 Rz 5-8.
III. Persönlicher Geltungsbereich
A. Arbeitnehmer - Begriff und Abgrenzungsfragen
3
Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1, und zwar
zur Abgrenzung der Arbeitnehmer von den Selbständigen Rz 9,
zur Abgrenzung der Arbeiter und der Angestellten Rz 12-17,
zu den Lehrlingen Rz 18-19 und
zu den Praktikanten und Volontären Rz 20-22b.
B. Leitende Angestellte
4
Drei arbeitsrechtliche Gesetze enthalten den Begriff des leitenden Angestellten, doch sind diese drei Begriffe nicht deckungsgleich.
Den engsten Abgrenzungsbereich enthält § 10 AKG, der leitende Angestellte von der Mitgliedschaft in der AK ausnimmt (siehe dazu Rz 8).
Nach § 36 ArbVG sind leitende Angestellte des Betriebs vom ...