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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 2 Geltungsbereich

Wiesinger

Übersicht


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Rz
I.
Gesetzliche Grundlagen
1
II.
Räumlicher Geltungsbereich
2
III.
Persönlicher Geltungsbereich
A.
Arbeitnehmer – Begriff und Abgrenzungsfragen
3
B.
Leitende Angestellte
4
C.
Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder
5–7
D.
Direktoren und Prokuristen
8, 9
IV.
Fachlicher Geltungsbereich
10, 11
V.
Zeitlicher Geltungsbereich
12
VI.
Kollision von Kollektivverträgen
13

I. Gesetzliche Grundlagen

1

Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1 Rz 1–4.

II. Räumlicher Geltungsbereich

2

Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1 Rz 5–8.

III. Persönlicher Geltungsbereich

A. Arbeitnehmer – Begriff und Abgrenzungsfragen

3

Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1, und zwar

  • zur Abgrenzung der Arbeitnehmer von den Selbständigen Rz 9,

  • zur Abgrenzung der Arbeiter und der Angestellten Rz 12–17,

  • zu den Lehrlingen Rz 18–19 und

  • zu den Praktikanten und Volontären Rz 20–22b.

B. Leitende Angestellte

4

Drei arbeitsrechtliche Gesetze enthalten den Begriff des leitenden Angestellten, doch sind diese drei Begriffe nicht deckungsgleich.

  • Den engsten Abgrenzungsbereich enthält § 10 AKG, der leitende Angestellte von der Mitgliedschaft in der AK ausnimmt (siehe dazu Rz 8).

  • Nach § 36 ArbVG sind leitende Angestellte des Betriebs vom ...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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