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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

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Kollektivverträge der Bauwirtschaft (4. Auflage)

S. 2642.2. Musterdienstzettel

DIENSTZETTEL

Arbeitgeber: …

Sitz: …

Arbeitnehmer: …

wohnhaft: …

SV-Nummer: …

Beginn des Arbeitsverhältnisses: …

Ende des Arbeitsverhältnisses: … ODER Das Dienstverhältnis ist unbefristet.

Die Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin richten sich nach den Bestimmungen des § 15 KV für Bauindustrie und Baugewerbe.

Gewöhnlicher Arbeitsort: …

Der Arbeitnehmer ist zur Arbeitsleistung auf allen Baustellen des Arbeitgebers einschließlich der Konzernunternehmungen und Arbeitsgemeinschaften seines Arbeitgebers in Österreich und im Ausland verpflichtet.

Vorgesehene Verwendung: …

Einstufung im Kollektivvertrag: …

Anfangsbezug: …

Fälligkeit des Lohns: 15. des Folgemonats

Das Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubs richtet sich nach den Bestimmungen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes. Dieser beträgt derzeit 30 Werktage für jeweils 47 Anwartschaftswochen (36 Werktage nach 1.150 Anwartschaftswochen), wobei bei einer Beschäftigung von mehr als 47 Anwartschaftswochen pro Jahr die 52. Kalenderwoche nicht als Anwartschaftswoche gilt (§ 4 Abs 1, § 6 Abs 4 BUAG).

Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche. Für die Verteilung der täglichen Normalarbeitszeit wird auf die Bestimmungen der §§ 2 bis 2E KV Bauindustrie und Baugewerbe verw...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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