Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020
4. Aufl. 2020
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§ 15 Bundesinnungsverhandlungen bzw. Fachverbandsverhandlungen
1
Diese Bestimmung unterstreicht die Eigenständigkeit der jeweiligen Branchenkollektivverträge, auf die bereits in den Anmerkungen zu § 1 ausführlich eingegangen wurde (vgl. § 1 Rz. 2, 3).
2
Sonderverhandlungen zu den hier angesprochenen Themen „Verwendungsgruppeninterpretation“ oder „branchenübliche Sonderentlohnung“ haben zu den nur für die Überlasser geltenden speziellen Regelungen geführt.
§ 4 Abs. 3: Arbeitszeitverkürzung
§ 5 Abs. 6, zweiter Unterabsatz: Überstundengrundlohn
§ 10 Abs. 7: Dienstreiseregelung
§ 19a, letzter Absatz: Teilzeitberechnung
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