Rothe

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020

Kurzkommentar

4. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4072-3

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Rothe - Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020

§ 3 Geltungsdauer

Heinz Rothe

Übersicht


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1.
Kollektivvertragspartner
13
2.
Geltungsbereich
2.1.
Räumlicher Geltungsbereich
4, 5
2.2.
Fachlicher Geltungsbereich
611
2.3.
Persönlicher Geltungsbereich
1225
3.
Geltungsdauer
2630

1. Kollektivvertragspartner

1

Der „Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung“ wird auf Arbeitgeberseite von mehreren Fachorganisationen abgeschlossen.

Mit haben sich die Fachorganisationen, die der Sparte „Information und Consulting“ angehören, verselbständigt und einen eigenen Kollektivvertrag für Angestellte abgeschlossen („Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting“).

Eigenständige Kollektivverträge

2

Festzuhalten ist, dass grundsätzlich jede genannte Bundesinnung und jeder genannte Fachverband einen eigenen Kollektivvertrag abschließt. Dies wird durch die Fülle von Sonderregelungen für einzelne Branchen verdeutlicht. Da jedoch weite Teile der kollektivvertraglichen Regelungen gleichlautend formuliert sind, liegt es nahe, diese gemeinsam zu verhandeln und in einer Ausgabe zu veröffentlichen (siehe auch § 15 Rz. 1 und 2).

Diese Klarstellung ist vor allem im Zusammenhang mit Kollisionsfragen, also beim Aufeinandertr...

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020

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