Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020
4. Aufl. 2020
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Anhänge und Übergangsregeln
Übersicht
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1. Anhänge und Protokolle
1
Die Anhänge II, III werden aus systematischen Gründen im Zusammenhang mit den jeweiligen Abschnitten kommentiert.
Auch der Text wird zur Erleichterung der Verständlichkeit bei den jeweiligen Abschnitten eingefügt. Gleiches gilt für Punkt 1 der Übergangsregelungen (Abschnitt VI) und die Protokolle zu den Weiterbildungsmaßnahmen (Abschnitt XVa).
2
Die Protokolle sind als obligatorische Bestimmungen aufzufassen. Es handelt sich demnach nicht um Regelungen, die normativ auf die Arbeitsverhältnisse einwirken, sondern um Vereinbarungen, die zwischen den Kollektivvertragspartnern Verpflichtungen festlegen.
Viele in den Protokollen angekündigte Vorhaben wurden bislang nicht umgesetzt.
2. Übergangsbestimmungen
3
Die Übergangsbestimmungen (Teile des Protokolls vom ) haben allerdings normative Wirkung und sind für jene Arbeitsverhältnisse von Bedeutung, die vor Inkrafttreten des Kollektivvertrags am (bzw. hinsichtlich der Prämienregelung am ) bereits bestanden haben. Die Regelungen haben heute praktisch kaum mehr Bedeutung.
4
Zu erinnern ist le...