Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017
3. Aufl. 2017
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II. Geltungsbereich
Übersicht
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1. | Gesetzliche Grundlagen | 1 | |
A. | Auslegungsgrundsätze | 2, 3 | |
2. | Räumlicher Geltungsbereich | 4 | |
A. | Überlassung ins Ausland | 5–14 | |
B. | Überlassung aus dem Ausland | 15–21 | |
3. | Fachlicher Geltungsbereich | 22–30 | |
4. | Persönlicher Geltungsbereich | 31–34 |
1. Gesetzliche Grundlagen
1
Die gesetzlichen Grundlagen eines Kollektivvertrags bilden die §§ 2 bis 17 ArbVG. In diesen Bestimmungen finden sich Regelungen zur Abschlusskompetenz, zum Geltungsbereich und zu den regelbaren Inhalten.
A. Auslegungsgrundsätze
2
Die normativen, unmittelbar rechtsverbindlichen Bestimmungen eines Kollektivvertrags sind wie Gesetze zu interpretieren (Reissner, Zeller Kommentar, Rz. 29 ff. zu § 2 ArbVG m.w.H.). Demnach kommen die Interpretationsregeln der §§ 6 f. ABGB zur Anwendung.
3
Dieser Hinweis soll verdeutlichen, dass durch den Wortlaut nicht gedeckte Absichten eines Kollektivvertragspartners (oder auch beider Kollektivvertragspartner) in den Hintergrund zu treten haben (OGH 4 Ob 132/76, EvBl 1977/2529).
Der OGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die KV-Partner im Zweifel eine vernünftige zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung, verbunden mit einem Ausgleich der sozialen und wirtschaftlic...