zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Rothe

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

Kurzkommentar

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3453-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Rothe - Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

§ 20 Schlussbestimmungen, Günstigkeitsklausel

Heinz Rothe

Übergangsbestimmung für Zusatzurlaub

1

Die Übergangsbestimmung im dritten Absatz betrifft die seinerzeit im Ang-KV vorgesehenen Zusatzurlaube für Behinderte. Diese Zusatzurlaube wurden ab 2001 gestrichen. Für Angestellte, die nach den damaligen Bestimmungen einen Anspruch auf diesen Zusatzurlaub erworben hatten, bleibt dieser so lange bestehen, als das Dienstverhältnis andauert.

Keine Erhöhung der Ist-Gehälter

2

In Abs. 4 wird verdeutlicht, dass anlässlich von kollektivvertraglichen Erhöhungen der Mindestgehälter keine Ist-Lohn-Erhöhungen erfolgen müssen. Solange daher der tatsächliche Gehalt die jeweiligen Mindestsätze erreicht, muss nicht erhöht werden (siehe § 17 Rz. 25). Gleiches gilt übrigens auch bei Vorrückungen in der Verwendungsgruppe. Das Ist-Gehalt muss nicht erhöht werden, die Überzahlung wird kleiner (siehe § 17 Rz. 23, 24).

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der wiederholte Hinweis, dass bei überlassenen Angestellten Erhöhungen der Ist-Gehälter, die der Beschäftiger-KV anordnet, nicht übernommen werden müssen (siehe § 17 Rz. 40–43).

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.