Rothe

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

Kurzkommentar

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3453-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Rothe - Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

§ 13 Sondervereinbarungen

Heinz Rothe

1

Nach § 3 Abs. 1 ArbVG können Bestimmungen eines Kollektivvertrags durch Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden.

2

Der Ang-KV wiederholt diese Bestimmung und verfolgt mit § 13 keinen von den Grundsätzen des Arbeitsverfassungsgesetzes (insbesondere § 3) abweichenden Regelungszweck. Günstigere „arbeitsvertragliche“ Vereinbarungen bleiben unberührt.

3

Neben Sondervereinbarungen, die den Arbeitnehmer günstiger stellen, bleiben auch Sondervereinbarungen gültig, die Angelegenheiten betreffen, die im Kollektivvertrag nicht geregelt sind (§ 3 ArbVG).

4

Für die Frage, welche Vereinbarungen als günstiger zu qualifizieren sind, ist auf die von der Rechtsprechung entwickelten Gruppenvergleiche zu achten, wonach nur zusammenhängende Gruppen von Normen mit zusammenhängenden Vereinbarungen verglichen werden können. Ein Einzelvergleich (Rosinentheorie) wird ebenso abgelehnt wie ein Vergleich von Regelungen ohne inhaltlichen Regelungszusammenhang (vgl. Reissner, Zeller Kommentar, Rz. 27–31 zu § 3 ArbVG).

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.