Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017
3. Aufl. 2017
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§ 11 13. und 14. Monatsgehalt, Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
Übersicht
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1. | Grundsätzliches | 1–3 | |
2. | Sonderzahlung nach Ang-KV | ||
A. | Höhe der Sonderzahlungen | 4–10 | |
B. | Keine Sonderzahlungen für entgeltfreie Zeiten | 11 | |
C. | Mehrstunden bei Teilzeitbeschäftigten | 12, 13 | |
D. | Sonderzahlungen bei Wechsel von Lehre ins Angestelltenverhältnis | 14, 15 | |
E. | Fälligkeit | 16–23 | |
F. | Aliquotierung | 24–27 | |
3. | Höhe der Sonderzahlung bei Überlassung | ||
A. | Günstigkeitsvergleich | 28–34 | |
B. | Sonderproblem: Berechnungsgrundlage der Sonderzahlung – Überstundenteiler, Gruppenvergleich | 35–39 | |
C. | Fälligkeit bei Überlassung | 40–42 | |
D. | Aliquotierung und Rückverrechnung | 43–45 |
1. Grundsätzliches
1
Der Ang-KV enthält – im Gegensatz zu Abschn. XVI und XVII des Arbeiter-KV – für die Berufsgruppe der Arbeitskräfteüberlasser bei den Sonderzahlungen keine vergleichbare Regelung, die ein Eingehen auf Sonderzahlungsregelungen in den Beschäftiger-KV ausschließt.
2
Dies ist – wie die nachstehenden Ausführungen zeigen werden – bedauerlich, weil vor allem bei wechselnden Einsätzen im Kalenderjahr die Berechnungsgrundlagen stark schwanken können und auch Fragen der Fälligkeit oder Aliquotierung erst nach Abwägung rechtlicher Argumente beantwortet werden können.
3
Es ist ...