Rothe

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

Kurzkommentar

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3453-1

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Rothe - Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

§ 9a Kündigung bei lang dauernder Krankheit

Heinz Rothe

Übersicht


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1.
Grundsätzliches
1, 2
2.
Kündigung bei langem Krankenstand
3–8

1. Grundsätzliches

1

Der Ang-KV nimmt nur in dieser Bestimmung auf die Beendigungsmöglichkeiten von Dienstverhältnissen Bezug.

Es gelten daher die gesetzlichen Auflösungsbestimmungen des AngG. Diese ermöglichen die Vereinbarung abweichender Kündigungstermine oder Kündigungsfristen. Auf § 20 Abs. 3 und 4 AngG wird verwiesen.

2

Wurde daher bereits im Dienstvertrag nach § 20 Abs. 3 AngG die Kündigung zum 15. und Letzten eines Kalendermonats vereinbart, kommt dieser kollektivvertraglichen Regelung des § 9a Ang-KV keine Bedeutung mehr zu.

2. Kündigung bei langem Krankenstand

3

Enthält jedoch der Dienstvertrag keine derartige Kündigungsklausel, wird ein besonderer Kündigungstermin bei lang andauernder Krankheit festgelegt. Der besondere Kündigungstermin gilt nur bei Ausspruch der Kündigung zwei Wochen nach Ablauf der Entgeltfortzahlungsdauer.

Beispiel

Nach § 8 Abs. 1 AngG beträgt die Entgeltfortzahlungsdauer bei Dienstverhältnissen bis zu fünf Dienstjahren zehn Wochen (sechs Wochen volles und vier Wochen halbes Entgelt). Eine Arbeitgeberkündigung, die erst in der 13. Woche nach Krankheitsbeginn (also zwei Wochen nach Ablauf von zehn Wochen) som...

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

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